FAQ (Häufig gestellte Fragen) PDF Drucken E-Mail

Wie werde ich Mitglied der Regionalbibliothek?

Kinder ab der 1. Klasse und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr können sich kostenlos mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeantrag und dem Nachweis der aktuellen Wohnanschrift anmelden.

Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr und Erwachsene melden sich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder eines anderen behördlichen Ausweises mit aktuellem Wohnsitznachweis an. Für diese Anmeldung wird eine Benutzungsgebühr in verschiedenen Varianten (s. Gebührensatzung) fällig.

Wie lange kann ich die Medien entleihen?

Die Ausleihfrist für alle Printmedien, außer Zeitschriften, beträgt 28 Tage (4 Wochen). Die elektronischen Medien wie CDs, DVDs, Videos, CD-Roms und Zeitschriften können für 14 Tage (2 Wochen) entliehen werden.

Was mache ich, wenn ich meinen Benutzerausweis verloren habe?

Melden Sie umgehend in der Regionalbibliothek den Verlust Ihres Benutzerausweises. Das ist ganz wichtig, damit kein Missbrauch durch andere passieren kann. Der Benutzerausweis ist ab diesem Moment gesperrt. Sie haben dann die Möglichkeit, sich einen Ersatzausweis gegen eine Gebühr von 5,50 € ausstellen zu lassen.

Kann ich die Leihfrist ausgeliehener Medien verlängern?

Sie haben einmal die Möglichkeit, die Leihfrist eines Mediums um die gleiche Dauer zu verlängern - vorausgesetzt, es ist nicht vorgemerkt und Sie haben die Leihfrist noch nicht überschritten. Dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Auswahl: Persönlich in der Regionalbibliothek durch unsere Mitarbeiter, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder selbständig vor Ort im Katalog oder außerhalb über unsere Homepage.

Ein Medium ist ausgeliehen, was kann ich tun?

Sie können dieses ausgeliehene Medium gegen eine Gebühr von 1,00 € selbständig im Katalog bzw. durch unsere Mitarbeiter vormerken lassen. Eine Benachrichtigung nach Hause erinnert Sie an die Abholung des Mediums.

Kann eine andere Person meinen Benutzerausweis benutzen?

Nein. Der Benutzerausweis ist personengebunden und nicht übertragbar.

Wie viele Medien kann ich ausleihen?

Das Benutzerkonto darf 50 Medien nicht überschreiten.

Kostet das Ausleihen etwas?

Mit der Anmeldung als Benutzer zahlen Sie als Jugendlicher ab 18 Jahre und als Erwachsener Ihre Benutzungsgebühr. Damit sind Sie ein aktiver Benutzer und das Ausleihen von Medien kostet damit nichts mehr zusätzlich.

Kann eine andere Person meine Medien zurückbringen?

Ja. Für die Rückgabe der Medien benötigen Sie keinen Benutzerausweis, es sei denn, die Medien werden zu spät abgegeben und es sind Säumnisgebühren entstanden.

Was geschieht, wenn ich die Medien zu spät abgebe?

Bei der Überschreitung der Leihfrist entstehen Säumnisgebühren. Pro überschrittenem Tag und pro Medium zahlen Sie 0,20 €.

Was passiert, wenn ich ein entliehenes Medium verloren habe?

Das verlorene Medium muss von Ihnen ersetzt werden. Bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte. Priorität hat die Wiederbeschaffung eines identischen Ersatzmediums durch den Benutzer. Gelingt das nicht, ist vom Benutzer der Medienpreis in voller Höhe zu zahlen. In beiden Fällen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 2,70 €.

Wie kann ich mein Ausleihkonto einsehen?

Ihr Benutzerkonto ist für Sie jederzeit einsehbar. Sie können es an den Katalogen in der Regionalbibliothek oder über das Internet aufrufen. Für das Aufrufen Ihres Benutzerkontos benötigen Sie Ihre Benutzernummer und Ihr Passwort, im Regelfall ist das Ihr Geburtsdatum, das Sie zehnstellig eingeben müssen.

Wie erfahre ich, wann ich die Medien zurückgeben muss?

Bei jeder Ausleihe erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter einen Ausleihbeleg, der den Ausleihtag, die Anzahl und Kurztitel der Medien und den letzten Tag der Ausleihfrist dokumentiert. Dieselbe Information erhalten Sie auch durch die Einsichtnahme Ihres Benutzerkontos.

Wie wird mir geholfen, wenn ich ein Medium suche, dass die Regionalbibliothek nicht hat?

Ihnen wird in diesem Fall der Service der Fernleihe (aus einer anderen Bibliothek wird das Medium beschafft) gegen eine Gebühr von 2,00 € pro Medium angeboten.

Wie lange ist mein Benutzerausweis gültig?

Der Benutzerausweis ist ein Kalenderjahr gültig. Haben Sie sich z. B. im März diesen Jahres angemeldet bzw. Ihre Benutzungsgebühr entrichtet, gilt der Benutzerausweis bis zum März des darauffolgenden Jahres.

Ich bin umgezogen oder habe geheiratet, was muss ich tun?

Haben sich Ihre persönlichen Daten geändert, sind Sie verpflichtet, dies der Regionalbibliothek umgehend anzuzeigen. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach und die Regionalbibliothek muss z. B. Ihre aktuelle Wohnanschrift amtlich ermitteln lassen, werden diese Kosten auf Sie umgelegt.