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Rechts-begründete Rationes,

Warumb die Crohn-Schweden, den, Occasione des Dreyßig Jährigen Krieges, ohne Consens des Kaysers und Chur-Fürsten in dem Warnemündischen Haven vor Rostock im vorigem Seculo eigenmächtig angelegten, und nach geschlossenen Westphälischen Frieden, von Anno 1648. biß hieher, nemblich ad Annum 1710. und also, bey mehr als 60. Jahren, zu fast-gäntzlichen Untergang der Meckl. Fürstl. Residentz-Stadt und Vestung Rostock, und des See-Commercii, usurpirten Zoll, auffzuheben, und abzustellen, im stande Rechtens gehalten sey : Mit Anlagen sub Lit. A.B.C. ... Cc.. - ,
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Medienkennzeichen: Sachliteratur
Jahr: 1710
Verlag: Schwerin, Lembke
Mediengruppe: Buch
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Jahr: 1710
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Systematik: Suche nach dieser Systematik ter D 33, ter B 20
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Beschreibung: 55; IV S.: 19 S. Beilagen
Schlagwörter: Zollrecht; Rechtsgeschichte; Warnemünde; HeimatBibPraefcke; Mecklenburg-Vorpommern
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Fußnote: Seltenheitswert/ Forschungsliteratur
Mediengruppe: Buch